Presseveröffentlichungen zu Schulhausbau-Fördermitteln vom 06.03.2009 (Update)
Freitag, März 6th, 2009
Aus unserer langen und leidvollen Erfahrung mit Schulschließungen wissen wir, was auf uns zukommt, wenn vom “Klassenrichtwert 25″ die Rede ist. Deswegen fordern wir seit einiger Zeit, daß diese Kenngröße nicht wieder auf die Tagesordnung sächsischer Schulpolitik kommen darf, wie es leider zurzeit erst einmal in den Großstädten und dann durchgängig und “rigoros” ab 2010 angedacht ist.
Leider war trotz intensiver Bemühungen unsererseits für uns bislang noch kein Einlenken in diesem Punkt erkennbar.
Heute nun konnten wir in der Zeitung einen ganz neuen Vorschlag lesen: Statt Einhaltung der durchschnittlich 25 Schüler pro Klasse (die sowieso kaum zu schaffen sein dürfte) werden wir ,it einem “Kompromiß” konfrontiert, der in freundliche Worte gefaßt
darauf hinausläuft, daß einzügige Grundschulen überhaupt nicht mehr mit Hilfe von Landesmitteln saniert werden sollen.
Dabei soll dann offenbar der Richtwert aber noch nicht einmal wirklich verschwinden.
Eine Alternative zwischen Klassenrichtwert 25 oder nur zweizügigen Grundschulen scheint uns wie die Wahl zwischen Pest oder Cholera, kennen wir doch die Situation z.B in den Ortschaften am Rande der Stadt.
Nachträglich wurden noch zwei Äußerungen von Stadtratsfraktionen hinzugefügt, die einerseits lesenswert und andererseits erfreulich sind, da deutlich sichtbar mittlerweile der Ernst der Lage erkannt worden ist.
Anmerkungen zu dem Artikel “Schulhausbau: Dresden prüft Forderung” vom 06.03.2009
Im Ringen um Zuschüsse für Arbeiten an sanierungsbedürftigen Chemnitzer Grundschulen hat das Kultusministerium Kompromißbereitschaft signalisiert. Laut CDU Landtagsmitglied Peter Patt will der Fördergeber für jede einzelne Einrichtung prüfen, ob sie langfristig Bestand haben und damit für Geld aus dem Konjunkturprogramm infrage kommen.
(FP 06.03.2009)
Sachsen hat ein Schulgesetz. Dieses hat 2004 die Schulnetzplanungsverordnung (von 2001) de facto ersetzt, indem die Kennziffern für die Schulnetzplanung in das Gesetz übernommen und deutlich in Richtung kleinere Klassen verändert wurden. Auf der Basis dieses Gesetzes ist die derzeit verbindliche Schulnetzplanung in Chemnitz erstellt und der “langfristige Bestand” der Grundschulen vor Erteilung der Genehmigung zur Schulnetzplanung bereits für jede Schule geprüft worden. Seitdem haben sich die Schülerzahlen positiv entwickelt.
Diese Prüfung ist darüber hinaus in den letzten Jahren immer wieder aufgefrischt worden, nicht zuletzt im Rahmen der Verweigerung von Fördermitteln. Es mag angesichts der bisherigen Abläufe für manche dringend auf Fördermittel wartende Grundschule fast wie Hohn klingen, dass man JETZT “prüfen” wolle. Genau das hat man doch vorgeblich bisher bereits mehrfach getan.
Doch der Landtagsabgeordnete Peter Patt gibt (lt. Veröffentlichung in der FP) auch gleich die Kriterien der erneuten Prüfung vor:
