Auflösung der Knobelaufgaben
Dienstag, Februar 10th, 2009Liebe Eltern,
der sachsenweite Kampf der Eltern zum Erhalt von Schulen richtete sich von 2000 bis 2003 gegen die Möglichkeit, dass der Kultusminister ohne Zustimmung des Landtages die Kenngrößen für die Schulnetzplanung in einer Verordnung der jeweiligen Haushaltplanung anpassen konnte. Hauptpunkt des Streites war hierbei der Klassenrichtwert von kreisweit durchschnittlich 25 Schüler pro Klasse.
Der Kompromiß zum Volksbegehren war die Aufnahme der Kenngrößen für die Gestaltung des Schulnetzes - insbesondere für die Errichtung und den Erhalt von Schulen - in das Gesetz und somit zurück in die Entscheidungsbefugnis des Landtages! (s.h. u.a. Protokoll zur Besprechung mit dem Kreiselternräten des Regionalschulamtsbereich Chemnitz vom 15.03.2003).
Dabei wurde mehrfach zugesichert, dass die 25 Schüler/Klasse keine Rolle mehr spielen bei der Gestaltung des Schulnetzes und vor allem, dass nach der Gesetzesänderung der Lehrerbedarf an die neuen Rahmenbedingungen des Gesetzes angepasst würde.
Da u.E. zwischenzeitlich der Lehrerbedarf und die Schulnetzplanungsverordnung nicht an das Gesetz angepasst wurden und auch die Ministererlässe zur Klassenbildung scheinbar (auf dem Umweg über die Schulhausbauförderrichtlinie) wieder über das Gesetz gestellt werden - wase vielerorts als klarer “Wortbruch” und und simple “Erpressung” empfunden wird - ergibt sich hier nicht nur eine rechtliche und politische Brisanz, sondern insbesondere eine grundlegende Vertrauenskrise in die Aussagen der Landesregierung und der Regierungspartei(en).
Durch die vorgenannte rechtliche und vor allem landespolitische Problematik hat das Schulverwaltungsamt als nichtpolitische städtische Institution bei der Erstellung der Planung keine allzu großen Gestaltungsspielräume.
In Vorbereitung der Mitgliederversammlung vom 05.02.2009 stellten wir zwei Knobelaufgaben. Anlass hierfür war der Wille unsererseits, dass sich jeder eine eigene Meinung darüber bildet, ob die Nutzung der statistischen Daten zur Hinterlegung der Schulnetzplanung vor dem Hintergrund der landespolitischen Situation und dem u.E. entgegen stehenden städtischen Intuitionen zur Erhaltung des derzeitigen Standortnetzes tatsächlich neutral oder unter Vorgabe politisch motivierter Zielstellungen interpretiert und ausgelegt erfolgt sei.
Hier nun die Lösungen zu den Aufgaben für die :
