Archiv für Kategorie: Grundschulen

Änderung der Schulnetzplanung für Grundschulen hat keine Aussicht auf Vergabe von Fördermitteln

Samstag, März 21st, 2009
Pressemitteilung:
Die Annahme der vorgeschlagenen Änderung der Schulnetzplanung für Grundschulen hat keine Aussicht auf Vergabe von Fördermitteln


Die Forderung aus der Förderrichtlinie/Schulnetzplanungsverordnung besagt:

Der Klassenrichtwert von durchschnittlich 25 Schüler pro Klasse ist kreisweit (bezogen auf Chemnitz: stadtweit) abzusichern, um Fördermittel erhalten zu können.

Ergebnis bei Umsetzung der vorliegenden Schulnetzplanung aus Sicht des Kreiselternrates Chemnitz:

Die durchschnittliche Klassenstärke wird geringfügig angehoben, wird durch die punktuelle Anhebung in 3 Bereichen stadtweit möglicherweise um eine Stelle vor dem Komma von 20 bis 21 Schüler pro Klasse auf 21 bis 22 Schüler pro Klasse angehoben und erfüllt somit trotz potentieller Standortgefährdung in keiner Weise die derzeitigen Fördervoraussetzungen.
Fördermittel wären bei Akzeptanz der u.E. rechtlich strittigen Fördermittelvoraussetzungen nur durch Sondervereinbarungen und Ausnahmegenehmigung “Per Gnadengesuch” erteilbar.

Zitat Stadtratsanfrage an Dezernat 1:


Antwort Dezernat D1:

“Zusagen zur Förderung einzelner Standorte hat es nicht gegeben. Die Voraussetzungen für Fördermittel, vor allem die Einhaltung des Richtwertes zur Klassenbildung von 25 Schüler pro Klasse, stehen in der Richtlinie.”
(http://ker-c.de/docs/2009/03/antwortschreiben-grundschulen-d1.pdf
)

Veröffentlichung in der Presse (FP/20.03.2009):

Ziel der Änderung: Zu kleine Klassen können bis zur gesetzlich geforderten Stärke von 25 Schülern aufgefüllt werden. Brehm nennt ein Beispiel: “Eine Schule im gemeinsamen Schulbezirk könnte damit zwei Klassen einrichten, die andere Schule eine Klasse.” Dass sie diesen Richtwert von 25 erfüllen, ist die Voraussetzung, damit die Chemnitzer die lang ersehnten Zuschüsse für die Schulsanierung bekommen.

Der Kreiselternrat Chemnitz stellt die Frage:

Wie sind diese heute in der Presse veröffentlichten und oben zitierten Aussagen mit den rechtlichen Vorgaben, dem Anliegen der vorliegenden Schulnetzplanungsbeschlussvorlage und den von Dezernat 1 im Vorfeld getätigten Aussagen vereinbar?
Insbesondere stösst der immer wieder erwähnte Zusammenhang von der vorliegenden Planungsvorlage und einer Fördermittelbereitstellung auf allergrößtes Unverständnis, da wir hierfür bisher überhaupt keine Grundlage erkennen können, noch uns bisher eine entsprechend diesen Zusammenhang hinterlegende Festlegung bzw. Vereinbarung bekannt ist, ja diese sogar u.E. vom Dezernat 1 bestritten (s.o.) wird.

Wir bitten die Stadträte und die Oberbürgermeisterin dringend, zu dieser Frage für uns schnellstmöglich eine Klärung zu erwirken.
Vielen Dank hierfür im Voraus.

Ergänzend möchten wir mit dieser Erklärung noch einmal unsere klare Ablehnung der Beschlussvorlage “Teilschulnetzplanung Grundschulen” bekräftigen, die nach unserem Verständnis nicht nur Standorte gefährdet, sondern ausdrücklich auch in keiner Weise Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln schafft.

Der Vorstand des Kreiselternrates Chemnitz

Es ist 5 vor 12 - Die Vorsitzenden der Kreiselternräte von Dresden, Leipzig und Chemnitz reichen Petionen ein

Mittwoch, März 11th, 2009
In Umsetzung der Aufgabenstellung der letzten Mitgliederversammlung des Kreiselternrates sowie der Sitzung der Arbeitsgruppe Grundschulen hat der Vorstand des Kreiselternrates Chemnitz sich mit den Kreiselternräten in Dresden und Leipzig in Verbindung gesetzt, um nach Möglichkeiten zu suchen, wie man gemeinsam die beiden derzeitigen Grundprobleme für das Sächsische Schulsystem einer positiven Lösung zuführen kann.
Als Grundprobleme werden hierbei der auf uns zukommende - u.E. hausgemachte - Lehrermangel und die den kommunalen Handlungsspielraum aus dem Schulgesetz u.E. unzulässiger Weise einschränkenen Kennziffern der Schulnetzplanungsverordnung von 2001 verstanden. Schulschliessungen, größere Klassenstärken und die Fördermittelproblematik sind aus unserer Sicht nur Folgeerscheinungen dieser Grundprobleme.
Da sich derzeit sogar noch die Anzeichen für eine weitere Verschärfung der Einschränkungen aus der Schulnetzplanungsverordnung mehren und u.E. die derzeitigen Aktivitäten der Landesregierung keinen grundlegenden Wandel bei der Lehrerpersonalpolitik einleiten, reichen die Kreiselternratsvorsitzenden der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz nachfolgende Petitionen im Sächsischen Landtag ein.

In den Gesprächen mit Vertretern der Lehrerverbände stiessen wir mit beiden Anliegen auf offene Ohren. Auch auf Seiten der Lehrergewerkschaft wurde es begrüsst, dass die Eltern nun auf diesem Gebiet deutlicher aktiv werden. Wir appellieren nunmehr an die Vertretungen der Lehrer, dieses Themen in ihre Gremien zu tragen und sowohl die Petitionen als auch weitere Aktivitäten solidarisch zu unterstützen. Gemeinsam sollte es uns Eltern und Lehrern doch gelingen, hier ein Stück vorwärts zu kommen.

Hier die beiden Petitionen:

Petition zur Lehrerpersonalkapazitätsentwicklung in Sachsen
Anliegen:

Hiermit ersuchen wir um Entscheidungen des Sächsischen Landtages zur unverzüglichen Änderung der Lehrerbedarfsbestimmung von fiskalisch bedingten Kenngrößen zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarf entsprechend der Klassenbildungsmöglichkeiten nach dem Schulgesetz im Freistaat Sachsen wie folgt:

  1. Ersatz der an dem Haushaltplan orientierten Lehrerbedarfsbestimmung durch Bestimmung über Erhebungen nach dem tatsächlichen Bedarf. Der Bedarf ist hierbei an der tatsächlich entstehenden Klassenbildung in den Kreisen durch jeweilige Bestandsermittlung zu ermitteln.

  2. Schaffung der Bedingungen bei Lehrerausbildungskapazitäten, Referendarstellen und Ein-stiegsmöglichkeiten, so dass flächendeckend ausreichend Lehrer für den Generationswechsel heran gebildet und eingestellt werden können.

  3. Prüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen für Lehrer, die ein Abwandern in andere Bundesländer weitestgehend ausschließen.

  4. Schaffung der finanziellen Voraussetzungen, um einen Lehrermangel - wie in den alten Bundesländern teilweise gegeben – auszuschließen.

Die Petition im Ganzen: Petition zur Lehrerpersonalkapazitätsentwicklung in Sachsen 2009-03-11

Petition zu Schulnetzplanungskenngrößen und Klassenrichtwert

Anliegen:

Hiermit ersuchen wir die unverzügliche Einleitung von Entscheidungen des Sächsischen Landtages zur Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen (Schulnetzplanungsverordnung – SchulnetzVO/vom 2. Oktober 2001) wie folgt:

  1. Ersatz der Festlegungen in Anlage 1 der Schulnetzplanungsverordnung zu Mindest-schülerzahlen, Klassenobergrenze (Klassenteiler) und Mindestzügigkeiten bei Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien durch die Festlegungen des §4a des Sächsischen Schulgesetzes (übergeordnetes Recht!). Ersatzlose Streichung des dem geltenden gesetzlichen Hand-lungsspielraum der Schulträger/Schulnetzplaner bei der Schulnetzplanung entgegenstehen-den Klassenrichtwertes für diese Schularten.

  2. Ersatz der Festlegungen in Anlage 1 der Schulnetzplanungsverordnung zur Klassenober-grenze (Klassenteiler) bei allen anderen öffentlichen Schularten durch die Festlegungen des §4a des Sächsischen Schulgesetzes (übergeordnetes Recht!). Ersatzlose Streichung des dem geltenden gesetzlichen Handlungsspielraum der Schulträger/Schulnetzplaner bei der Schul-netzplanung entgegenstehenden Klassenrichtwertes für diese Schularten.

Die Petition im Ganzen: Petition zu Schulnetzplanungskenngrößen und Klassenrichtwert 2009-03-11

Sächsischer Landtagsabgeordneter fordert:
Schulnetzplan nach Förderrichtlinie statt nach Schulgesetz - durchschnittlich 25 Schüler pro Klasse und generell zweizügige Grundschulen

Montag, März 9th, 2009

Am 07.03.2009 wurde uns u.a. das Antwortschreiben von Herrn Patt vom 06.03.2009 auf den Offenen Brief der SPD an die CDU Chemnitz vom 06.03.2009 bezüglich der Presseveröffentlichung “Schulhausbau: Dresden prüft Forderung” vom 06.03.2009 zugestellt.
Mit deutlichem Befremden haben wir diese erneuten Äußerungen des CDU-Landtagsabgeordneten Peter Wilhelm Patt zur Kenntnis genommen, in welchen er in erschreckender Offenheit die bisherigen Schulnetzplanungsregeln in Frage stellt - insbesondere zunächst für das gesamte Chemnitzer Grundschulnetz .
So makaber es klingen mag, aber angesichts dieser Äußerungen können wir keine Gründe für Zweifel darüber erkennen, dass angesichts der u.E. de facto hiermit indirekt angekündigten massiven Schulschließungen die Problematik der Fördermittel wohl zum kleineren Problem für unsere Chemnitzer, aber auch für viele andere sächsische Grundschulen mutieren dürfte.
Da die Aussagen von Herrn Patt u.E. so nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben dürfen, haben wir uns im Folgenden mit ihnen konsequent und ausführlich auseinandergesetzt.
Wir gehen davon aus, dass diese Ausführungen - ganz unabhängig von der Fördermittelproblematik für alle sächsischen Grundschulen sehr aufschlussreich sein können, geht es doch nach unserer Auffassung darum, wieviel die Errungenschaften des Kompromiß zum Volksbegehren und der Schulgesetznovellierungen 2003/4 noch wert sind und wieviele - insbesondere einzügige - Grundschulen zukünftig wieder gegen Schließungen ankämpfen müssen.

Offener Brief an den CDU-Landtagsabgeordneten Peter Wilhelm Patt

Sehr geehrter Herr Patt,

Ihre Aussagen in dem Antwortschreiben vom 06.03.2009 auf den offenen Brief der SPD können u.E. nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben. Wir gestatten uns, Ihnen nachfolgend unsere Sicht und Meinung kund zu geben. Gleichzeitig gestatten wir uns, hierüber auch die übrigen sächsischen Elternräte zu informieren. Immerhin dürfte diese von Ihnen dargestellte Sichtweise auch für die Eltern aller der Landkreise, welche bisher über Ausnahmegenehmigung noch Fördermittel für den Schulhausbau bekommen haben, “Erleuchtung” bringen. Aus dieser Sicht müsste man Ihnen beinahe dankbar sein für Ihren Vorstoss.

(weiterlesen…)

Presseveröffentlichungen zu Schulhausbau-Fördermitteln vom 06.03.2009 (Update)

Freitag, März 6th, 2009

no25 Aus unserer langen und leidvollen Erfahrung mit Schulschließungen wissen wir, was auf uns zukommt, wenn vom “Klassenrichtwert 25″ die Rede ist. Deswegen fordern wir seit einiger Zeit, daß diese Kenngröße nicht wieder auf die Tagesordnung sächsischer Schulpolitik kommen darf, wie es leider zurzeit erst einmal in den Großstädten und dann durchgängig und “rigoros” ab 2010 angedacht ist.

Leider war trotz intensiver Bemühungen unsererseits für uns bislang noch kein Einlenken in diesem Punkt erkennbar.

Heute nun konnten wir in der Zeitung einen ganz neuen Vorschlag lesen: Statt Einhaltung der durchschnittlich 25 Schüler pro Klasse (die sowieso kaum zu schaffen sein dürfte) werden wir ,it einem “Kompromiß” konfrontiert, der in freundliche Worte gefaßt zwei-zuegedarauf hinausläuft, daß einzügige Grundschulen überhaupt nicht mehr mit Hilfe von Landesmitteln saniert werden sollen.

Dabei soll dann offenbar der Richtwert aber noch nicht einmal wirklich verschwinden.

Eine Alternative zwischen Klassenrichtwert 25 oder nur zweizügigen Grundschulen scheint uns wie die Wahl zwischen Pest oder Cholera, kennen wir doch die Situation z.B in den Ortschaften am Rande der Stadt.

Nachträglich wurden noch zwei Äußerungen von Stadtratsfraktionen hinzugefügt, die einerseits lesenswert und andererseits erfreulich sind, da deutlich sichtbar mittlerweile der Ernst der Lage erkannt worden ist.


Anmerkungen zu dem Artikel “Schulhausbau: Dresden prüft Forderung” vom 06.03.2009

Im Ringen um Zuschüsse für Arbeiten an sanierungsbedürftigen Chemnitzer Grundschulen hat das Kultusministerium Kompromißbereitschaft signalisiert. Laut CDU Landtagsmitglied Peter Patt will der Fördergeber für jede einzelne Einrichtung prüfen, ob sie langfristig Bestand haben und damit für Geld aus dem Konjunkturprogramm infrage kommen.

(FP 06.03.2009)

Sachsen hat ein Schulgesetz. Dieses hat 2004 die Schulnetzplanungsverordnung (von 2001) de facto ersetzt, indem die Kennziffern für die Schulnetzplanung in das Gesetz übernommen und deutlich in Richtung kleinere Klassen verändert wurden. Auf der Basis dieses Gesetzes ist die derzeit verbindliche Schulnetzplanung in Chemnitz erstellt und der “langfristige Bestand” der Grundschulen vor Erteilung der Genehmigung zur Schulnetzplanung bereits für jede Schule geprüft worden. Seitdem haben sich die Schülerzahlen positiv entwickelt.

Diese Prüfung ist darüber hinaus in den letzten Jahren immer wieder aufgefrischt worden, nicht zuletzt im Rahmen der Verweigerung von Fördermitteln. Es mag angesichts der bisherigen Abläufe für manche dringend auf Fördermittel wartende Grundschule fast wie Hohn klingen, dass man JETZT “prüfen” wolle. Genau das hat man doch vorgeblich bisher bereits mehrfach getan.

Doch der Landtagsabgeordnete Peter Patt gibt (lt. Veröffentlichung in der FP) auch gleich die Kriterien der erneuten Prüfung vor:

(weiterlesen…)

Die Ablehnung der Schulhausbaufördermittel ist ein Bärendienst!

Mittwoch, März 4th, 2009

Mit der erneuten Ablehnung der Schulhausbaufördermittel für Chemnitz hat das Sächsische Kultusministerium Öl ins Feuer eines längst nicht mehr nur schwelenden Konflikts gegossen - den Konflikt um die Lehrerpersonalpolitik des Freistaates und um vom Schulgesetz nicht abgedeckte Minister-Richtwerte für die Schulnetzplanung.

Gleichzeitig hat das SMK damit allen Bestrebungen um eine akzeptable Klassenstärkenoptimierung einen absoluten Bärendienst erwiesen.

Entsprechend den unserem Gremium vorliegenden Aussagen aus dem Stadtrat habe Schulbürgermeister Brehm dem SMK “Zusagen auf Landesmittel “abgerungen”. Diese würden sich allerdings ohnehin nur auf einen Teil der Schulen abzielen, welche sich lt. Planung der Stadtverwaltung zu gemeinsamen Schulbezirken zusammenschliessen sollen. Es handele sich hier um eine einmalige und auf konkrete Objekte beschränkte “Vereinbarung”.

Was diese möglicherweise von Kultus getätigten Zusagen wert sind, sieht man an den tatsächlich erteilten Bescheiden. Bestünde bei Kultus tatsächlich ein ernsthaftes Interesse an den derzeit geplanten Veränderungen im Chemnitzer Schulnetz, dann hätten die Mittel auch unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses genehmigt oder die Genehmigung bis zur Entscheidung im Stadtrat zurückgestellt werden können. Offensichtlich hat man sich aber nicht einmal zu dieser Lösung hinbewegen können.

Am Donnerstag (05.03.2009) sollen die Eltern nun beraten, wie sie sich zur Schulnetzplanungbeschlussvorlage “Grundschulen” endgültig positionieren. Der Kreiselternrat wollte konstruktiv in diese Veranstaltung gehen und eigene Lösungsvorschläge bringen, u.a. auch zu einer möglichen Zusammenlegung von Schulbezirken unter bestimmten Rahmenbedingungen.

Mit der Ablehnung der Fördermittel - welche eigentlich als Begründung der Änderungen angeführt wurden - entzog der Freistaat die Motivation hierfür gänzlich! Die jetzige Hoffnung auf Bundesmittel aus dem Konjunkturprogramm erinnert angesichts der unverkennbar anderen Zielstellungen in der Landesregierung an den den makaberen Satz “Die Hoffnung stirbt zuletzt.”

Chemnitz hat eine vorhandene Grundschulnetzplanung, die allen gesetzlichen Regeln entspricht. Die von Änderung betroffenen Schulen sind i.d.R. zwei bis dreizügig. Weggefallen sind dagegen in der Beschlussvorlage die Schutzmaßnahmen für kritische Randschulen (u.a. z.B. Euba - Kleinolbersdorf).

Derzeit liegt Chemnitz im Grundschulbereich mit durchschnittlich ca. 20 bis 21 Schüler pro Klasse deutlich über dem Landesdurchschnitt von Sachsen (19,4). Auch aus dieser Sicht ist die Haltung des SMK wahrscheinlich nur als “Panikhandlung” wegen ihrer u.E. total verfehlten Lehrerpersonalpolitik zu verstehen. Doch Chemnitz (sowie Leipzig und Dresden) wird die Menge der in den nächsten Jahren fehlenden Lehrer nicht abfangen können. Es ist nicht vorstellbar, dass man sich dessen im SMK nicht bewusst sein sollte.

Die “Wiederbelebung” und Handhabung des Klassenrichtwertes, die Planung für den Lehrerbedarf sowie Aussagen aus Politik, Bildungsagentur und SMK scheinen u.E. kaum noch Zweifel zuzulassen, dass man in Sachsen nach den Wahlen tatsächlich die 25 Schüler pro Klasse konsequent durchsetzen will. Dies aber würde sachsenweit eine Klassenreduzierung um ca. ein Viertel (von 19,1 auf 25 Schüler pro Klasse) bedeuten!

Da ein Großteil der Grundschulen einzügig sind, kann bei diesem Szenario wohl davon ausgegangen werden, dass zukünftig mindestens jede fünfte bis sechste sächsische Grundschule schließungsgefährdet sein dürfte!

Wie 2000 bis 2004 - wo auch die Großstädte zuerst den Druck der Durchsetzung des Klassenrichtwertes erfuhren, während die Landkreise zunächst eine Schonfrist erhielten - werden auch diesmal die Landkreise bald erfahren, was die den fehlenden Lehrern geschuldete konsequente Durchsetzung eines mit den derzeitigem Schulgesetz eigentlich nicht durchsetzbaren Klassenrichtwertes von 25 Schüler pro Klasse bedeuten wird.

Wie damals scheint man sich wieder der trügerischen Hoffnung hinzugeben, dass die Städte einknicken, bevor es auch den Landkreisen weh tun wird.

Damals führte dies nach zahlreichen Bürgerbegehren zum Volksbegehren. Diesmal haben wir ein Wahljahr! Man sollte meinen, die Landesregierung hätte aus ihren Fehlern gelernt und begriffen, dass die 25 Schüler pro Klasse in Sachsen nicht gewollt sind!


Presseerklärung des KER-C zur Vollversammlung am 5.2.2009

Freitag, Februar 6th, 2009

Der Kreiselternrat Chemnitz hat in seiner gestrigen Sitzung fünf wesentliche Entscheidungen getroffen:

  1. Der Vorstand wurde noch einmal komplett durch Wahl bestätigt.

  2. Die Beschlussvorlage zur Fortschreibung Schulnetzplanung Grundschulen wird in ihrer jetzigen Fassung abgelehnt. Der Kreiselternrat wird einen eigenen Entwurf vorlegen.

    Der Kreiselternrat bedankt sich für die sachliche und qualifizierte Vorstellung der Schulnetzplanungsvorlagen sowie der Beantwortung zu Fragen des Schulhausbaus durch die 4 Vertreter des Schulverwaltungsamtes. Es besteht Verständnis dafür, dass die Verwaltung im Rahmen der derzeit widersprüchlichen Vorgaben von Gesetz und Verordnung sowie den Zwängen aus der Fördermittelproblematik kaum Handlungsspielraum bei der Gestaltung des Schulnetzplanes hat. Der aus der Fördermittelfrage resultierende Entscheidungsdruck kann nicht durch die Verwaltung gelöst, sondern muß politisch entschieden werden. Hier setzt der Kreiselternrat Chemnitz klar andere Intentionen und hofft auf eine zukünftige stärkere Unterstützung aller Parteien, insbesondere des Chemnitzer Stadtrates, aber auch des Sächsischen Landtages.

    In die Erarbeitung einer alternativen Planungsvorlage geht das Gremium mit dem Ziel, dass alle Grundschulen im Bestand zu sichern sind, was u.E. derzeit zwar gewollt aber nicht erreicht wird, sondern eher gefährdet scheint. Inwiefern hierbei Zusammenlegungen eine Rolle spielen werden oder das Netz in seiner jetzigen Form unverändert bestehen bleiben soll, ist noch offen und wird in der Phase der Erarbeitung geklärt.

  3. Der Kreiselternrat Chemnitz lehnt die Hinnahme der “Wiedereinführung” des Klassenrichtwertes (25 Schüler/Klasse) als maßgebende Größe für die Schulnetzplanung auf den durchaus als “Erpressung” empfundenen Umweg über die Fördermittelverweigerung konsequent ab und wird in der Folge verstärkt hiergegen angehen.

    Der KER-C bekennt sich zu den sehr guten PISA-Ergebnissen und führt diese auf die bestehenden günstigen Klassengrößen zurück, die nicht zuletzt durch den starken politischen Einsatz der sächsischen Eltern erreicht werden konnten. In einer Erhöhung der Klassenstärken müssen wir einen inakzeptablen bildungspolitischen Rückschritt sehen.
    Bei dem Kompromiß zum Volksbegehren und den im Gesetz fixierten Kenngrößen zur Genehmigung von Schulstandorten für die Schulnetzplanung wurde von der damaligen CDU-Verhandlungsdelegation ausdrücklich zugesichert, dass der bis dahin heftig umstrittene Klassenrichtwert (25 Schüler/Klasse) als unrelevant für
    die Schulnetzplanungen der Schulträger eingestuft wird. Hier steht insbesondere der damalige schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Thomas Colditz massiv in der Pflicht, da er bei der Zusammenkunft der Kreiselternräte des Regionalschulamtsbezirkes auf die Frage des Annaberger Kreiselternratsvorsitzenden Herrn Saurer eindeutig dies als Grundlage eines Kompromisses bestätigt hatte. Der KER-C hat seine Zustimmung zum Kompromiß ebenfalls hiervon abhängig gemacht.

  4. Der Kreiselternrat sieht in dem zu erwartenden Lehrermangel das „Grundübel“, welches die Schulstandorte gefährdet und wird noch deutlich konsequenter auf ein grundlegendes Umdenken in der Lehrerpersonalpolitik im Freistaat drängen, insbesondere was die Fragen der generellen Kapazitäten aber auch die Fragen des Ersatzes der Altersabgänge betrifft.

    Mit den veränderten Rahmenbedingungen (3. Schulgesetznovelierung) wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die durchschnittliche Klassenstärke sachsenweit “zwangsweise” sinken muß. Der Freiststaat hat es u.E. bisher versäumt, die hieraus resultierenden zusätzlichen Lehrer ausreichend zu berücksichtigen. Ebenfalls ungenügend berücksichtigt blieb der notwendige Einstellungskoridor sowie die Aufstockung der Ausbildungskapazitäten. Ca. 5,6% der Lehrer müssen voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren pro Jahr ersetzt werden. Derzeit bestehen u.E. die Voraussetzungen im Ausbildungsbereich für ca 3 bis 4 % Lehrerersatz, vorausgesetzt, dass die Abwerbung in die ebenfalls von Lehrermangel bedrohten alten Bundesländer nicht weiter zunimmt (s.h. Beispiel Berlin!).

    Der drohende Lehrermangel wird als Hauptursache für die bald kaum noch vermeidbaren Schließungen gesehen, da es nur zwei Reaktionsmöglichkeiten hierauf gibt: entweder mehr Lehrer oder weniger Schulen und größere Klassen.

  5. Der Vorstand des Kreiselternrates wurde beauftragt für die Punkte 3 und 4 entsprechende geeignete Protestmaßnahmen vorzuschlagen und vorzubereiten sowie landesweit entsprechende Partner, Mitstreiter, Verbündete und Unterstützer zu suchen.

    Die Zielstellungen betreffen eindeutig Landespolitik und sie betreffen – wie bereits 2000 bis 2002 - zuerst die Großstädte und in der Folge die Landkreise. Der Lehrermangel ist ohne grundlegende Politikänderung in diesem Bereich nicht allein auf Kosten der Großstädte lösbar, sondern wird ab 2010 schmerzliche Einschnitte in die Schulnetze weitgehend aller sächsischen Kreise bringen.

    Der Kreiselternrat Chemnitz geht deshalb davon aus, dass die landesweite Unterstützung bald wachsen dürfte und wird versuchen, diese Grundsatzforderungen massiv im Superwahljahr 2009 zu thematisieren.

Alle aufgeführten Entscheidungen wurden diskutiert und abgestimmt. Die Abstimmung war stets einstimmig!

Knobelaufgaben zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung vom 05.02.2009 für alle Eltern und Schüler

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Liebe Eltern und Schüler,

da wir als Chemnitzer in einer Stadt der Forscher und Denker leben und um allen die Auseinandersetzung mit der etwas “dicker” geratenen Beschlussvorlage “Fortschreibung Schulnetzplanung Grundschulen” zu erleichtern, haben wir einmal zwei Sachaufgaben herausgegriffen:

1. Aufgabe:

Sie haben 2 Grundschulen. Diese haben zusammen im Jahr A: 123 Schüler, im Jahr B: 129 Schüler und im Jahr C: 147 Schüler. Es sollen aus diesen Schülern 3 Klassen pro Jahr gebildet werden. Hierbei muss die erste zu bildende Klasse mindestens 15 Schüler haben, die anderen beiden mindestens 14 Schüler je Klasse. Keine der Klassen darf mehr als 28 Schüler pro Klasse haben.

Wieviel Schüler sind demzufolge durchschnittlich in den Jahren A, B und C in einer Klasse, wenn man mit den 123, 129 bzw. 147 Schülern jeweils 3 Klassen im Jahr bilden möchte?

2. Aufgabe:

Sie haben 3 Grundschulen. Diese haben zusammen im Jahr A: 119 Schüler, im Jahr B: 123 Schüler und im Jahr C: 112 Schüler. Es sollen aus diesen Schülern 5 Klassen pro Jahr gebildet werden, wobei die Züge so aufgeteilt werden sollen, dass die Schulen X und Y zwei Züge(Klassen) pro Jahr erhalten, die Schule Z einen Zug pro Jahr. Hierbei muss die erste zu bildende Klasse mindestens 15 Schüler haben, die anderen vier mindestens 14 Schüler pro Klasse. In keiner der Klassen dürfen mehr als 28 Schüler sein. Hinweis: Zielstellung ist eine mögliche hohe Schülerzahl pro Klasse.

Wie oft erreicht man bei 5 Zügen eine Klassenstärke mit 25 Schülern oder mehr pro Klasse?

Als Bonus noch eine fächerübergreifende Zusatzaufgabe:

Wieviel Züge werden im Jahr C benötigt, um eine Klassenstärke mit 25 Schüler je Klasse oder höher zu erreichen und wie (bzw. wer) teilt man diese nach dem Schlüssel 2+2+1 auf die 3 Schulen auf, wenn Kultusminister und Kämmerer empfehlen würden, Kosten einzusparen?

Die Knobelaufgaben richten sich an alle Chemnitzer, die Spass am Lösen kniffliger Aufgaben haben, wobei nicht gesagt sein soll, dass alle Aufgaben mit den Mitteln allgemeiner Mathematik lösbar sein müssen.

PS: Die Auflösung gibt es zur Mitgliederversammlung am 05.02.2009.

ACHTUNG! - Möglicherweise Schulausfall! - Lehrerstreik in Sachsen vom 03.02. bis 04.02.2009

Donnerstag, Januar 29th, 2009

Liebe Eltern,

entsprechend Veröffentlichung in der Presse wollen die Lehrer in Sachsen am Dienstag (03.02.) und Mittwoch (04.02.) streiken.

Voraussichtlich am Freitag (30.01.) wollen Gewerkschaften und Lehrerverbände die betroffenen Schulleiter darüber informieren, welche Schulen bestreikt werden. Der Schwerpunkt dieser befristeten Warnstreiks soll am Dienstag zunächst in den Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz liegen. Die Streikmaßnahmen können sich sowohl als Stundenausfall, aber auch als Schulschließung auswirken, wobei hiervon voraussichtlich alle Schularten betroffen sein werden. Am Mittwoch soll der Streik dann flächendeckend ausgedehnt werden.

Die betroffenen Schulleiter sind verpflichtet, möglichst frühzeitig alle Eltern über eine Schließung zu informieren. Die Schulleiter müssen folglich ab Freitag dann alle Möglichkeiten nutzen, um schnellstmöglich allen Eltern und Schülern die Situation an ihrer Schule bekannt zu machen. Wir empfehlen den Eltern ihre Kinder am Montag für dieses Thema besonders zu sensibilisieren.

Wenn die Information doch nicht ankam und die Schule bestreikt wird gilt zunächst Folgendes: Sobald die Kinder auf dem Schulgelände angekommen sind, greift in jedem Falle die Aufsichtspflicht der Schule.

Anschreiben an den Stadtrat zu den Beschlussvorlagen B-002/2009 und B-003/2009 Teilschulnetzplanungen Mittelschulen und Gymnasien

Mittwoch, Januar 21st, 2009

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

nach Durchgehen der Beschlussvorlagen B-002/2009 “Fortschreibung der Teilschulnetzplanung Mittelschulen” und B-003/2009 “Fortschreibung der Teilschulnetzplanung Gymnasien” möchten wir Sie bitten, in der heutigen Stadtratssitzung die Beschlussvorlagen zur Überarbeitung und erneuten Vorlage an die Verwaltung zurück zu überweisen.
Das Problem der Beschlussvorlagen sind aus unserer Sicht weniger die Zielstellung der Planung und die zu erhaltenen Standorte, sondern die Hinterlegung und Begründung.
Sowohl die Hinterlegung als auch die Begründung haben aus unserer Sicht einen durchweg negativen und an der eigenen Zielstellung zweifelnden Tenor und Inhalt. Zudem gehen sie in weiten Teilen u.E. nicht auf die wirklichen konkreten Bedingungen und anderen Zielstellungen in Chemnitz - auf die hiesigen Probleme
, Trends und Stärken - ein, sondern orientieren sich in weiten Teilen an den schlechteren demographischen Entwicklungen Sachsens.
Aus Sicht des Kreiselternrates scheinen diese Ausführungen eher dazu geeignet, die Schulaufsicht zu weiteren negativen Eingriffen in unser Schulnetz zu ermuntern, als selbige von der “Unumstößlichkeit” und Richtigkeit zu überzeugen.
Die immer wieder stattfindende Erwähnung eines möglichen Geburtenloches wird vom Kreiselternrat Chemnitz im Zusammenhang mit mindestens den nächsten beiden 5-jährigen Fortschreibungsetappen der Schulnetzplanung als fahrlässige Irreführung der Stadträte empfunden.
Jeder Kreis kämpft um seine Schulen. Wenn eine Stadt sich selbst schon eine schlechte Prognose ausstellt, obwohl man davon ausgehen kann, dass sie als Verfasser ihre Situation eher zugunsten des eigenen Schulnetzes positiver darstellt, warum sollte die Schulaufsicht dann nicht von noch schlechteren Voraussetzungen ausgehen?
Ein aus unserer Sicht wünschenswerter neuer Beschlusstermin wäre die Stadtratssitzung im März 2009. Hiermit wäre dann auch eine ordnungsgemäße Vorberatung und Beschlussfassung im Kreiselternrat Chemnitz und die Einreichung einer Stellungnahme vor Beschlussfassung im Schulausschuss möglich.
Darüber hinaus bietet der Kreiselternrat Chemnitz an, sowohl die Gründe für unsere Empfehlung ergänzend zu diesen Ausführungen in den Fraktionen zu erläutern, als auch der Verwaltung entsprechende Unterstützung bei der Neuformulierung der Begründung zu geben.
In der Hoffnung, dass Sie unseren Bedenken und Empfehlungen folgen, verbleiben wir
mit freundlichem Gruß

Dipl.-Ing. Andreas Peter Müller
- Vorsitzender des Kreiselternrates Chemnitz -

05.02.2009 - Mitgliederversammlung zu Schulnetzplanung

Montag, Januar 19th, 2009

Liebe Eltern,

ohne jegliche Vorwarnung seitens der Stadt wurden wir am 16.12.2008 zunächst damit konfrontiert, dass die Stadt Beschlußvorlagen erarbeitet hatte für die “Fortschreibung von Teilschulnetzplänen” im Bereich Mittelschulen und Gymnasien. Dieses Wochenende erreichte uns die entsprechende 134 Seiten starke Dokumentation für die Grundschulen.

Während im Bereich der Mittelschulen eine - aus bisheriger Sicht - gute Zielstellung, mit einer Begründung und Hinterlegung gekoppelt wurde, die bei aufmerksamen Durcharbeiten fast als Anleitung (Aufzeigen/Entblösen der Schwachstellen statt Betonen/Herausstellen der Stärken/Aktiva) für weitere Schulschließungen “mißdeutet” werden könnte, sieht die Problematik im Bereich der Gymnasien ein wenig entspannter aus.

Im Bereich der Mittelschulen und Gymnasien sind laut Zielstellung der Planung bisher unsererseits keine weiteren Änderungen im Schulnetz erkennbar, sondern lediglich Bedrohungsszenarien. Ganz anders verhält es sich hierbei bei den Grundschulen, wo sowohl zahlreiche Schulbezirkszusammenlegungen, eine mögliche Standortaufgabe und die Straffung des Netzes auf durchschnittlich 25 Schüler/Klasse zu den Zielen und Optionen zählen.

Wir wurden im vergangenen Sommer auf die Möglichkeit von Schulbezirkszusammenlegungen im Grundschulbereich angesprochen. Sowohl gegenüber dem Schulverwaltungsamt als auch gegenüber der Oberbürgermeisterin haben wir deutlich gemacht, dass hier, wenn überhaupt, gemeinsame Wege nur über umfangreiche, verlässliche und sichere Bestandgarantien für die betroffenen Standorte möglich wären und eine gemeinsame Vorberatung von Amt und Elternrat voraus setzen würden. Beides können wir derzeit nicht erkennen.

Wir laden deshalb für den 05. Februar 2009 (Donnerstag) 19.oo Uhr ins Dr.-Wilhelm-Andre-Gymnasium ein, um mit ihnen die Situation zu besprechen.

Bitte informieren Sie sich im WEB über die Planungen (http://ker-c.de/stellungnahmen/). Wir wissen zwar noch nicht, wie wir die 134 Seiten GS-Planung in ein PDF umwandeln können, hoffen aber auch diese zeitnah veröffentlichen zu können.