MdL Dr. André Hahn, Schulpolitischer Sprecher der PDS-Fraktion:
Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!
Nachdem meine Kollegin Roth zu Beginn dieser Debatte die Stellungnahme der Initiatoren des Volksantrages vorgetragen hat, die ansonsten hier nicht zu Wort gekommen wären, möchte ich nunmehr die Position der PDS zum vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes darstellen.
Wer unsere bildungspolitischen Aktivitäten der letzten Jahre verfolgt hat, wird nicht verwundert sein, dass wir den Volksantrag „Zukunft braucht Schule“ nicht nur begrüßen, sondern nach Kräften unterstützen werden. Da sämtliche parlamentarischen Initiativen der Opposition im Zusammenhang mit den erforderlichen grundlegenden Korrekturen im Bildungsbereich, darunter auch verschiedene Novellen des Schulgesetzes durch die Mehrheitsfraktion abgeschmettert worden sind und die CDU angesichts ihrer inneren Zerrissenheit offenkundig unfähig ist, eigene Reformvorschläge vorzulegen, ist es geradezu ein Segen, dass nun Bürgerinnen und Bürger, dass nun Initiativen und Verbände selbst das Heft des Handelns in die Hand genommen haben und damit den Landtag zwingen, sich mit dieser Thematik zu befassen, verbunden mit der Hoffnung, dass die gewählten Volksvertreter der absurden und einfallslose Schulschließungspolitik der Staatsregierung endlich Einhalt gebieten. Und das tut wahrlich bitter Not.
Wenn man sich die Palette der Initiatoren, der förmlichen Unterstützer sowie der Befürworter des vorliegenden Volksantrages ansieht, dann kann die CDU ihren immer wieder indirekt erhobenen Vorwurf, es handele sich hier um ein trojanisches Pferd der Opposition, beim besten Willen nicht mehr aufrecht erhalten. Natürlich unterstützen PDS und SPD den Gesetzentwurf. Aber auch die nicht im Parlament vertretenen Bündnisgrünen befürwortet das Vorhaben. Der Volksantrag wird weiterhin getragen vom Landeselternrat und Landesschülerrat sowie von den wichtigsten Interessenvertretungen der Pädagogen, angefangen von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bis hin zum Sächsischen Lehrerverband - auf den sich ja sonst immer gern die CDU berief - sowie vom Gewerkschaftsdachverband DGB und der größten Einzelgewerkschaft verdi.
Ein derart breites Bündnis im Bildungsbereich ist bislang einmalig in der Geschichte des Freistaates Sachsen, und es macht zugleich deutlich, wie enorm groß die Defizite und der Handlungsbedarf im Schulwesen sind.
Bislang gibt es nur eine einzige relevante Gruppierung, die sich den notwendigen Reformen - zum Teil wider besseres Wissen - verweigert, und das ist die sächsische Union mit ihrem Kultusminister Rößler an der Spitze, zumindest jetzt noch, denn auch seine Tage im Amt sind mit dem bevorstehenden Rücktritt des Ministerpräsidenten hoffentlich gezählt.
Worum geht es nun im vorliegenden Gesetzentwurf, der über den Weg des Volksantrages eingereicht worden ist. Der Text der vorgeschlagenen Änderungen in sechs Paragraphen ist überschaubar und findet auf einer einzigen Seite Platz. Der Inhalt der beabsichtigten Korrekturen hat es jedoch in sich.
Dies alles - so denken wir - sind sehr vernünftige Vorschläge, die daher auch die Unterstützung durch den Landtag finden sollten. Dass die PDS-Fraktion noch viel weiter gehende Korrekturen am sächsischen Schulwesen anstrebt, ist bekannt, und dazu werden wir uns ja auch noch morgen in der Aktuellen Debatte zu den Konsequenzen aus der PISA-Studie unterhalten. Die vorgeschlagene Gesetzesnovelle wäre jedoch ein erster wichtiger Schritt, endlich ein Beginn der Reformen nach jahrelangem Stillstand und destruktiver Kahlschlagspolitik seitens der Staatsregierung.
Früher bemühte sich die CDU mehr oder weniger erfolgreich, unliebsame Volksinitiativen kleinzureden und lehnte letztlich alle derartigen Initiativen rundweg ab.
Nach dem Erfolg des Sparkassenvolksbegehren ist einiges anders und vor allem die Angst der Mehrheitsfraktion spürbar größer geworden, auch die Initiative zur Änderung des Schulgesetzes könnte Erfolg haben. Deshalb änderte man nun die Taktik. Nachdem z.B. bei einem früheren Volksantrag und dem folgenden leider gescheiterten Volksbegehren zur Senkung des Klassenteilers nie grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden waren, soll der jetzige Antrag plötzlich verfassungswidrig sein, weil er angeblich unzulässig in die Haushalsgesetzgebungskompetenz des Parlaments eingreifen würde.
Mit diesem offenkundig vorgeschobenen Argument werden wir uns an anderer Stelle noch detailliert auseinander setzen. Heute will ich dazu nur folgendes sagen: Der Volksantrag ,Zukunft braucht Schule‘ kann nach unserer Auffassung aus folgenden Gründen nicht verfassungswidrig sein: Erstens fordert er keine zusätzlichen Lehrerstellen, sondern nur eine Verringerung des vorgesehenen Abbaus von Stellen. Zweitens machen die Kosten für eine solche Korrektur der Schulpolitik der Staatsregierung deutlich weniger als fünf Prozent der Gesamtpersonalausgaben im Landeshaushalt aus. Bezogen auf den gesamten Etat von über 30 Milliarden Mark liegt die benötigte Summe sogar unter einem Prozent.
Angesichts des ohnehin geringen sächsischen Bildungsetats und den jüngsten Äußerungen des Bundespräsidenten zur Notwendigkeit spürbarer Aufstockungen in diesem Bereich, ist dies eher noch zu wenig.
Außerdem: Die Verfassung untersagt Volksanträge zu Haushaltsgesetzen, nicht aber zu haushaltsrelevanten Gesetzen. Die Verfassung billigt dem Volk dasselbe Recht zu, Gesetze einzubringen wie den Landtagsfraktionen und der Staatsregierung.
Gleichwohl sehen wir in der Vorlage des Gesetzentwurfes beim sächsischen Verfassungsgerichtshof auch eine Chance, nämlich die Chance einer höchstrichterlichen Klärung des Spielraumes der Volksgesetzgebung.
Denn dass die Landtagsmehrheit oder die Staatsregierung schier unbegrenzt Geld verschwenden darf, während jede Volksinitiative im Generalverdacht steht, möglicherweise unzulässig zu sein, widerspricht nach Auffassung der PDS nicht nur den Buchstaben der rechtlichen Grundlagen, sondern auch dem Geist der Volksgesetzgebung.
Im übrigen gibt es einen ganz einfachen Weg, alle verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Weg zu räumen, meine Damen und Herren, insbesondere von der CDU-Fraktion.
Wenn wir nämlich zustimmen, wenn also der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf annimmt, dann hat unzweifelhaft das Parlament, also der Haushaltsgesetzgeber, die Entscheidung getroffen. Ein Befassung des Verfassungsgerichts wäre somit hinfällig. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich Sie alle herzlich auffordern möchte, genau diesen Weg einzuschlagen. Zunächst jedoch freue ich mich auf die Beratung in den zuständigen Ausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.