VERSANDART: Per Brief (vorab per Fax unter 0351-564 2887)
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Absender:
Kreiselternrat Chemnitz
Thomas Fenner -Vorsitzender des Kreiselternrates-
Hölderlinstraße 15
09114 Chemnitz Fax: 0371/313531
An:
Sächsisches Ministerium für Kultus
z.H. Herrn Staatsminister Dr. Rößler (persönlich!)
Postfach 10 09 10
01076 Dresden
Betreff: FACHAUFSICHTSBESCHWERDE Nr.: 14/KER
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatsminister,
hiermit legen wir ergänzend
zur heute eingereichten Rechtsaufsichtsbeschwerde zusätzlich eine Fachaufsichtsbeschwerde
gegen die offensichtlich generelle rechts- und fachwidrige Vorgehensweise
und Zusammenarbeit von Schulträger und/oder Schulaufsichtsbehörde bei
der Erstellung von Schulnetzplanungen sowie bei der Aufhebung und Schließung
von Schulen und Schulbezirken in der Stadt Chemnitz ein.
Begründung:
Die Stadt Chemnitz beschließt
Rahmenplanungen, Schulschließungen und Schulbezirksaufhebungen, ohne
daß der Kreiselternrat i.d.R. hierüber vorher informiert und angehört
wurde. Die Information und Anhörung der Schulkonferenzen erfolgt i.d.R.
maximal ein bis zwei Wochen vor Beschlußfassung in ein und derselben
Veranstaltung, so daß eine ordnungsgemäße Meinungsbildung im Schuleltern-
und Schulschülerrat nicht möglich ist! Die oft negativ zur Beschlußvorlage
ausfallenden Stellungnahmen der Schulkonferenzen werden i.d.R. weder
dem Schulausschuß, noch den Stadträten, noch dem Personalrat zugänglich
gemacht. Es wurde im Schulausschuß i.d.R. ausschließlich nur darüber
informiert, ob gehört wurde oder nicht.
Das Regionalschulamt
sieht sich nun schon zum wiederholten Male außerstande, die für eine
Prüfung, Wertung und Stellungnahme zu einem Beschluß notwendigen Unterlagen
dem Kreiselternrat zur Verfügung zu stellen und dieses trotz der Tatsache,
daß Herr Gläser (Regionalschulamt/Mittelschulen) beinahe an allen Schulausschußsitzungen
der Stadt Chemnitz teilnimmt! So verweist Herr Dr. Wetzel im beiliegenden
Schreiben darauf, daß er die Beschlußvorlagen und ergänzenden Unterlagen
(Schul- und Verkehrswegekonzept, vorgesehene Kompensations- und Ausgleichmaßnahmen,
Wanderungsbewegungen, Begründung des Wegfall des öffentlichen Bedürfnisses,
erfolgte Stellungnahmen usw.) überhaupt nicht vorliegen hat und der
Kreiselternrat sich selbige vom Schulträger holen soll, welcher sich
im Übrigen hierfür auch nicht zuständig fühlt! Die "fachaufsichtliche
Prüfung" der Beschlüsse erfolgt, legt man die Aussagen des beiliegenden
Schreibens von Herrn Dr. Wetzel zugrunde, ausschließlich auf der Basis
der Überschriften der Beschlüsse! Unabhängig, ob mit diesem Schreiben
nur die fehlende Bereitschaft zur Weitergabe vorliegender Unterlagen
gerechtfertigt oder gar die "fachaufsichtliche Prüfung" tatsächlich
ohne Unterlagen "erfolgt", hier muß offensichtlich von einem
Skandal erster Klasse gesprochen werden. Wir bitten um Verständnis,
daß wir hier so deutlich werden müssen!
Seit Wochen spielen Regionalschulamt
und Schulverwaltungsamt bei der Erklärung Ihrer Zuständigkeiten Hase
und Igel mit dem Kreiselternrat. Fragt man beim Schulverwaltungsamt
nach, wird man auf das Regionalschulamt verwiesen und umgedreht! Einig
sind sich beide Seiten dagegen lt. Aussagen des Beigeordneten Herrn
Brehm darin, daß der Kreiselternrat erst nach Beschlußfassung gehört
werden muß, auch wenn diese Aussage im Widerspruch zu den Aussagen des
Sächsischen Ministeriums für Kultus vom 13. und 14.02.2001, der sächsischen
Verfassung, der sächsischen Gemeindeordnung und des sächsischen Schulgesetzes
nebst Elternmitwirkungsverordnung steht und in der Zwischenzeit regelmäßig
bereits unabänderbare Tatsachen geschaffen wurden.
Für uns ist angesichts
der seit Monaten dargelegten Unregelmäßigkeiten unerklärlich, in welcher
Form die Schulaufsichtsbehörde (Regionalschulamt) ihrer "fachaufsichtlichen
Prüfungspflicht" überhaupt nachkommt. Es gibt bisher weder verbindliche
Aussagen zu einer Bestätigung oder Ablehnung der Rahmenplanung vom 06.12.2000,
noch zu den seit diesem Zeitpunkt zahlreich vorgenommen konkreten Schulschließungen
und Schulbezirksaufhebungen.
Da durch diese Zustände
die Umsetzung der durch die Verfassung garantierten demokratischen Grundrechte
der Eltern auf Mitbestimmung und Mitwirkung nicht mehr möglich ist,
ohne den Gerichtsweg einzuschlagen, halten wir ein entscheidendes Einwirken
der obersten Aufsichtsbehörde für unabdinglich. Es muß sofort geklärt
werden, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen derart falsch gefaßt sind,
daß eine derartige Aushebelung der Verfassung ohne Rechtsverstoß möglich
ist, oder ob hier in einer oder beiden benannten Behörden die rechtlichen
Regelungen falsch ausgelegt werden. Für den erstgenannten Fall fordern
wir hiermit nachdrücklich eine Gesetzesanpassung, für den zweitgenannten
Fall erwarten wir Ihr schnellstmögliches fachliches, rechtliches und
(falls notwendig) disziplinarisches Einwirken auf die o.g. Entscheidungsträger.
Wir bitten Sie nochmals
um Verständnis für unser Schreiben und möchten Sie angesichts der Dringlichkeit
um äußerste Eile und Konsequenz ersuchen.
Wir gestatten uns, eine
Kopie an die im Verteiler benannten Ansprechpartner zu senden. Für Ihr
Bemühen im Voraus dankend, erwarten wir freundlicherweise baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fenner Andreas Müller
Vorsitzender Kreiselternrat Stellv.Vors.Kreiselternrat _______________________________________________________________________________________________________
Verteiler: Sächsisches Ministerium für Kultus z.H. Herrn Kultusminister Rößler
Anlagen: Schreiben von Herrn Dr. Wetzel (Regionalschulamt Chemnitz)