VERSANDART: Per Brief (vorab per Fax unter 0371-532-1003)
SEITENZAHL: 01 Seiten + 12
Seiten Rechtsaufsichtsbeschwerden + 01 Seiten Presseerklärung
Absender:
Kreiselternrat Chemnitz
Thomas Fenner -Vorsitzender des Kreiselternrates-
Hölderlinstraße 15
09114 Chemnitz Fax: 0371/313531
An:
Regierungspräsidium Chemnitz
z.H. Herrn Regierungspräsident Karl Noltze (persönlich!)
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Betreff: RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDEN Nr.: 02/KER bis 13/KER
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
wie Ihnen bereits mitgeteilt,
wurde der Kreiselternrat bei der Aufstellung der Rahmenplanung entspr.
Beschluß B-541/2000 komplett ausgegrenzt und in keinster Weise einbezogen.
Ihre Antwort auf die hierzu eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde geht
nach unserer Auffassung in vielen Bereichen am Kern der Beschwerdepunkte
vorbei. Deshalb lassen wir Ihre Antwort derzeit rechtlich prüfen. Wir
gehen derzeit positiver Weise davon aus, daß Sie aus politischen Beweggründen
eine derart allgemeine Beantwortung gewählt haben, um die Suche nach
Kompromissen zu unterstützen und die Situation zwischen einigen Mitarbeitern
der Stadtverwaltung / des Schulausschusses und dem Kreiselternrat
nicht weiter anzuheizen. Diesem Wunsch könnten wir uns problemlos anschließen.
Leider ist am Mittwoch, den 07.02.2001, durch bestimmte Stadträte diese Intention weitgehend zunichte gemacht worden. Hierbei wird nicht auf die demokratische Entscheidung des Stadtrates Bezug genommen, den Kreiselternrat künftig nicht mehr durch einen Vertreter im Schulausschuß mitarbeiten zulassen. Wohl aber wird Bezug genommen auf die entwürdigende und und wohl auch undemokratische Art der Befragung des Kandidaten!
Durch den Ausschluß aus
dem Schulausschuß und damit dem Ausschluß von direkter parlamentarischer
Mitwirkung ergibt sich für den Kreiselternrat die Notwendigkeit, die
Interessen der Eltern und Schüler auf außerparlamentarischem Weg umzusetzen.
Die demokratische Gesetzgebung sieht hierfür klare rechtliche Möglichkeiten
vor, welche insbesondere in der Sächsischen Verfassung, der Sächsischen
Gemeindeordnung und der Elternmitwirkungsverordnung geregelt sind.
Leider ist festzustellen,
daß diese seit längerer Zeit nicht mehr gewährleistet sind. Dies wird
aber unter keine Umständen hingenommen und geduldet werden! Seit mehreren
Monaten wird der Kreis- elternrat entweder zu spät oder überhaupt nicht
über Schulschließungen, Schulbezirksänderungen oder ähnliches informiert
bzw. hierzu angehört, obwohl dies entsprechend der Elternmitwirkungsverordnung
§23 ausdrücklich rechtlich gefordert wird! Dabei wird in den gesetzlichen
Regelungen darauf verwiesen, daß die Anhörung zu einem Zeitpunkt zu
erfolgen hat, zu dem die Beschlußlage sich noch nicht verfestigt hat.
Die seit Dezember 2000 im Stadtrat gefaßten Beschlüsse werden unabhängig
davon in Eiltempo in die Realität umgesetzt. Diesem gravierend undemokratischen
und unrechtmäßigen Handlungen muß endlich Einhalt geboten werden!
Wir gestatten uns, je
eine Kopie an die im Verteiler der RAB benannten Ansprechpartner zu
senden.
Bitte haben Sie Verständnis
für den scharfen Ton in der Sache!
Für Ihr Bemühen und Ihr Verständnis im Voraus dankend, erwarten wir
freundlicherweise baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fenner Sabine Deponte Andreas Müller
Vorsitzender Kreiselternrat Stellv.Vors.Kreiselternrat
Stellv.Vors.Kreiselternrat