Angesichts
der unmittelbar bevorstehenden Bewerbung der Grundschüler der 4.Klassen
für eine Mittelschule/ein Gymnasium muß Klarheit über die rechtliche
Situation der in den letzten Monaten zur Aufhebung im Stadtrat beschlossenen
Mittelschulen geschaffen werden. Da die grundlegenden rechtlichen Einbindungsprozesse
bezüglich des Kreiselternrates bisher nicht stattfanden, sieht sich
der Kreiselternrat zeitlich gesehen nicht mehr i.d.L., bis zum Ferienende
nachhaltige Stellungnahmen abzugeben. Dies ist insbesondere deshalb
nicht möglich, da der Kreiselternrat bisher weder informiert wurde über
den konkreten Inhalt der Beschlüsse (ein Beschluß ist nicht nur eine
Überschrift!), noch zur zukünftigen Gestaltung der Schulwege, noch zur
Neuregelung oder Übernahme von Profilen, noch zur Zuordnung der neu
zu gestaltenden Einzugsgebiete und vieles mehr, was bei einer Schließung
zu berücksichtigen ist. Da folglich eine rechtzeitige Stellungnahme
nicht mehr erfolgen kann, sind,
nach Rechtsauffassung des Kreiselternrates,
alle bisher gefaßten Beschlüsse zur Aufhebung von Mittelschulen und
die daraus resultierenden Handlungen (Einschulungsstopp etc.!) sofort
rückgängig zu machen und zumindest um ein Jahr zu
vertagen!
Die eingereichten Anträge auf Eilverfügungen zu den Rechtsaufsichtsbeschwerden bei den Mittelschulen dienen ausschließlich der kurzfristigen Beibringung rechtlicher Klarheit!
Im Bereich der Grundschulen
verhält sich der grundsätzliche Vorwurf analog. Abweichend hierbei ist
der Termindruck nicht ganz so groß, so daß bisher hier auf die Anträge
auf Eilverfügung verzichtet werden kann.
Nichtsdestotrotz werden
bei allen benannten Beschlüssen demokratische Grundrechte verletzt,
da eine Anhörung nach Beschlußfassung wenig sinnvoll ist, zumal wenn
zu diesem Zeitpunkt durch Umsetzung der Beschlüsse bereits Tatsachen
geschaffen wurden, die kaum oder gar nicht mehr rückgängig gemacht werden
können.
Wir danken insbesondere
allen den Stadträten aus PDS, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, welche
mit Ihrer Gegenstimme bereits im Stadtrat gegen diese z.T. übereilten
und rechtlich noch nicht legitimierten Schließungen gestimmt haben und
hoffen in der Zukunft auch jene Stadträte in CDU und SPD mitreisen zu
können, welche bisher nur aus Gründen des Fraktionszwanges oder infolge
einseitiger Information den Schließungsbeschlüssen zustimmten!
Mit der Verabschiedung
der Sammelpetition 03/00922/7 im sächsischen Landtag und der darin fixierten
Feststellung, daß ein öffentliches Bedürfnis für Grundschulen bei 60
Schüler/Schule und 15 Schüler/Klasse gegeben ist, wurde ein erster großer
Schritt zur Aufhebung der Richtwertkompetenz parteiübergreifend beschritten.
Wenn dies im Landtag möglich ist, warum nicht auch im Chemnitzer Rathaus.
Bei Anerkennung der vorgenannten Tatsache, wären die Grundschulschließungen,
sowie derzeit geplant, regelrecht unnötig und müßten bei einer Politik
im Interesse der Stadt schnellstmöglich revidiert werden.
Außerdem zeigt diese Bewegung im Sächsischen Landtag, daß bei entsprechender
Intention der Stadträte und unseres Oberbürgermeisters, durchaus bereits
vor Verabschiedung der Rahmenplanung Bewegung in eine für die Stadt
günstigere Richtung möglich gewesen wäre!
Der Kreiselternrat
würde es sich, sowie den Eltern und Kindern der Stadt Chemnitz wünschen,
daß endlich ein fruchtbarer, gegenseitiger Dialog zwischen allen an
der Schulnetzplanung interessierten Kräften gefunden wird, der im Sinne
der Bürger der Stadt Chemnitz und nicht im Sinne wirtschaftlicher oder
sonstiger Erwägungen Dritter, eine gesunde Schullandschaft erhalten
hilft!