Der
Kreiselternrat Chemnitz geht jetzt mit dem von ihm initiierten Bürgerbegehren
"Stoppt Schulschließungen" in die Öffentlichkeit. Was ist
Anlaß und Ziel dieses Begehrens?
Im Jahre 1998 wurde in Chemnitz eine Schulnetzplanung verabschiedet, die Platz für eine gesunde Entwicklung der Chemnitzer Schullandschaft offen lies. Infolge der im Jahre 2000 durch das Kultusministerium aufgemachten Forderung, diese Schulnetzplanung entsprechend den haushaltwirtschaftlichen Prämissen der Landesregierung zu einer "Abschließenden Rahmenplanung" zu "überarbeiten", wurden die positiven Bestandteile der 1998-er Rahmenplanung komplett aufgegeben. Hauptkriterien der Planung waren jetzt nicht mehr die Interessen der Kinder, Schulwegsicherheit und optimale Beschulung sondern die Durchsetzung des rein landeshaushaltpolitisch interessanten Aspektes des Klassenrichtwertes von 25 Kinder/Klasse. Dieser Richtwert, welcher seit Jahren in einer Verwaltungsvorschrift unverändert fixiert ist, hat bisher bei derartigen Planungen nie eine nennenswerte Rolle gespielt. Bisher waren die Klassenmindeststärke von 15 (bzw 16 in der Mittelschule) bzw. der Klassenteiler von 33 Kinder/Klasse die einzigen wirtschaftlich bedingten Planungskriterien.
Erstmals jetzt, da ein großflächiger Lehrerabbau geplant ist, wird dieser Aspekt "Klassenrichtwert" als "allein verbindlich" aktiviert, um genau diesen Lehrerabbau umsetzen zu können.
Ziel des Bürgerbegehrens
ist es, der Stadt den Ihr durch die Forderungen des Freistaates genommenen
Handlungsspielraum zurückzugeben. Angesichts der landesweit steigenden
Kinderzahlen ist hier sowieso längst ein Umdenken notwendig. In Chemnitz
nähern wir uns derzeit Geburtenzahlen aus DDR-Zeiten. Da wir bereits
zahlreiche Schulen geschlossen haben, wird es in 5 bis 7 Jahren zu ersten
Mangelerscheinungen kommen. Zu diesem Zeitpunkt spätestens wird man
über Neueröffnungen (nicht Schließungen) nachdenken müssen! Deshalb
lautet die Forderung an unsere Stadt, keine unbegründeten Schließungen
mehr, sondern Konzepte wie diese Zeit sinnvoll überbrückt werden kann.
Bereits geschlossene Schulen wieder zu aktivieren ist unsagbar teurer,
als sie über den Zeitraum von 3 bis 7 Jahren mit Alternativkonzepten
weiterzuführen!
2. Die Vorschriften zur Schulnetzplanung, ebenso der Klassenrichtwert von 25, auf den Sie sich beziehen, kommen vom Kultusministerium, also von der Landesebene. Warum ein Bürgerbegehren dann gegen die Stadt Chemnitz und nicht gegen die Landesschulnetzplanung?
Die Vorgabe des Klassenrichtwertes steht in einer Verwaltungsvorschrift, nicht etwa in einem Gesetz oder einer anderen, durch den Landtag zu legitimierenden Rechtsvorschrift. Ihre rein auf landeshaushaltpolitische Belange begründete Vorgabe greift massiv in die durch die sächsische Verfassung und die sächsische Gemeindeordnung garantierte kommunale Selbstverwaltung ein! Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen wird gefordert, daß bei der Lösung des Interessenkonflikt von "Optimaler Beschulung" (Kommunen/Schulträger) und "Effizienter Schulführung" (Freistaat/Schulaufsicht) gemeinsam und harmonisch zusammenzuwirken ist. Aus den derzeit gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen sind zwar verwaltungsrechtlich gesehen, die Forderungen durchsetzbar, verfassungsrechtlich stellen Sie aus unserer Sicht aber einen groben Verstoß dar.
Derzeit müssen ausschließlich
die großen Städte eine Rahmenplanung erstellen. Die Landkreise sollen
erst nächstes Jahr folgen. In Teilen des Landeselternrates besteht
dazu die Meinung, die Landkreise bekommen, quasi als Köder, einen Richtwert
von 15- 20. Aus diesem Grund hat sich bis jetzt leider auch noch keine
Mehrheit im Land gefunden, welche ein Volksbegehren mittragen würde.
Deshalb wendet sich das Bürgerbegehren an (nicht gegen) die Städte(!),
sozusagen "Volksbegehren durch die Hintertür"! Wir hoffen
daß durch erfolgreiche Bürgerbegehren in Chemnitz und Leipzig motiviert,
auch die Landkreise eher bereit sind, so etwas durchzuführen, sofern
bis dahin keine Korrekturen bezüglich der Umsetzung der Plangrößen getroffen
worden. Wir bauen insbesondere dann auf die Initiativen der Landkreise,
wenn es ganz konkret um die eigene Schule vor der Haustür geht, als
um irgendwelche Planungsgrößen "weit weg" in Dresden. Durch
viele erfolgreiche Bürgerbegehren wird ein gewisser Status Quo für die
nächsten 3 Jahre erhalten. Diese gewonnene Zeit muß dann genutzt werden.
3. Von der Stadtverwaltung Chemnitz kontert man inzwischen, ihr Bürgerbegehren sei nicht rechtsförmig. Haben sie Illusionen darüber, wie behördlicherseits mit Bürgerbegehren und Unterschriftenaktionen umgegangen wird?
Wir sind der festen Überzeugung, daß unser Bürgerbegehren durchaus nicht rechtsunförmig ist. Es mag zwar verwaltungsrechtlich umstritten sein, verfassungsrechtlich ist es hundert Prozent konform.
Aus der Vergangenheit
ist uns auch bekannt, daß bei den meisten Bürgerbegehren zunächst die
Rechtsförmigkeit durch die Gegenpartei öffentlich in Frage gestellt
wurde. In Chemnitz hat uns aber insbesondere das Bürgerbegehren gegen
die Müllverbrennungsanlage gezeigt, daß durch die massive Meinungsäußerung
zehntausender Bürger ein Einlenken der Politik erreicht werden kann.
4. Wie anders sollte nach ihren Vorstellungen eine Schulnetzplanung aussehen, die doch gebunden ist an landesweite Vorgaben?
Hier muß als erstes klargestellt werden, daß wir davon ausgehen, daß Klassenmindestwert und Klassenteiler ausreichend den Entfaltungsspielraum der Kommunen einschränken, um utopische Schulmodelle (z.B. 4 Schüler/Klasse) auszuschließen. Deshalb sind wir auch der Meinung, daß diese beiden Werte längst hätten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden müßten, z.B. durch direkte Integration in das Schulgesetz. Der Richtwert dagegen ist eine rein landeshaushaltpolitische Größe und sollte in seiner Bedeutung wieder dorthin zurück geführt werden, wo er hingehört: eine rechnerische Größe für die Landesregierung um überschlägig den Lehrerbedarf zu ermitteln ohne Verbindlichkeit für die Kommunen! Nicht mehr und nicht weniger! Im Übrigen sollte er in den nächsten Jahren sinnvollerweise den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angeglichen werden und nicht die Gegebenheiten dem Richtwert! Zahlen sind nicht alles!
Die BKS-Handreichung
III gibt deutliche Empfehlungen über die Erstellung einer Schulnetzplanung.
Dies beginnt mit der Gewährleistung der demokratischen Grundregeln,
wie Information, Anhörung und Diskussion (alles in Chemnitz nicht geschehen!)
wird fortgeführt durch die sachgerechte Analyse der Rahmenbedingungen,
wie z.B.: Bevölkerungsstruktur und Wanderungsbewegungen, Verkehrs- und
Schulwegnetz, Rolle der Schulen im Einzugsbereich ..... und schließt
letztlich die breite Einbindung der Bevölkerung ein. Durch die Bildung
von Planungsgruppen pro Planbezirk, bestehend aus den jeweiligen Elternräten,
Schülerräten, Stadträten und sonstigen interessierten Bürgern sollen
für jeden Planbezirk Lösungen gesucht und erarbeitet werden. Angesichts
der seit mehreren Jahren wieder permanent steigenden Geburtenzahlen
haben wir unsere Ziele von der Reduzierung der Schulschließungen
in Richtung einer Überbrückung des Restes des Geburtentales bei Erhalt
weitgehend aller Schulen revidieren können. Oberstes Ziel ist es
jetzt, zu vermeiden, daß Schulen wegen zwei oder drei Jahren zwischenzeitlich
nicht gegebenen Bedarfes geschlossen werden!