Liebe Eltern,
der sachsenweite Kampf der Eltern zum Erhalt von Schulen richtete sich von 2000 bis 2003 gegen die Möglichkeit, dass der Kultusminister ohne Zustimmung des Landtages die Kenngrößen für die Schulnetzplanung in einer Verordnung der jeweiligen Haushaltplanung anpassen konnte. Hauptpunkt des Streites war hierbei der Klassenrichtwert von kreisweit durchschnittlich 25 Schüler pro Klasse.
Der Kompromiß zum Volksbegehren war die Aufnahme der Kenngrößen für die Gestaltung des Schulnetzes - insbesondere für die Errichtung und den Erhalt von Schulen - in das Gesetz und somit zurück in die Entscheidungsbefugnis des Landtages! (s.h. u.a. Protokoll zur Besprechung mit dem Kreiselternräten des Regionalschulamtsbereich Chemnitz vom 15.03.2003).
Dabei wurde mehrfach zugesichert, dass die 25 Schüler/Klasse keine Rolle mehr spielen bei der Gestaltung des Schulnetzes und vor allem, dass nach der Gesetzesänderung der Lehrerbedarf an die neuen Rahmenbedingungen des Gesetzes angepasst würde.
Da u.E. zwischenzeitlich der Lehrerbedarf und die Schulnetzplanungsverordnung nicht an das Gesetz angepasst wurden und auch die Ministererlässe zur Klassenbildung scheinbar (auf dem Umweg über die Schulhausbauförderrichtlinie) wieder über das Gesetz gestellt werden - wase vielerorts als klarer “Wortbruch” und und simple “Erpressung” empfunden wird - ergibt sich hier nicht nur eine rechtliche und politische Brisanz, sondern insbesondere eine grundlegende Vertrauenskrise in die Aussagen der Landesregierung und der Regierungspartei(en).
Durch die vorgenannte rechtliche und vor allem landespolitische Problematik hat das Schulverwaltungsamt als nichtpolitische städtische Institution bei der Erstellung der Planung keine allzu großen Gestaltungsspielräume.
In Vorbereitung der Mitgliederversammlung vom 05.02.2009 stellten wir zwei Knobelaufgaben. Anlass hierfür war der Wille unsererseits, dass sich jeder eine eigene Meinung darüber bildet, ob die Nutzung der statistischen Daten zur Hinterlegung der Schulnetzplanung vor dem Hintergrund der landespolitischen Situation und dem u.E. entgegen stehenden städtischen Intuitionen zur Erhaltung des derzeitigen Standortnetzes tatsächlich neutral oder unter Vorgabe politisch motivierter Zielstellungen interpretiert und ausgelegt erfolgt sei.
Hier nun die Lösungen zu den Aufgaben für die :
1. Aufgabe:
Wieviel Schüler sind demzufolge durchschnittlich in den Jahren A, B und C in einer Klasse, wenn man mit den 123, 129 bzw. 147 Schülern jeweils 3 Klassen im Jahr bilden möchte?
Jahr A : 41 Schüler in einer Klasse
Jahr B: 43 Schüler in einer Klasse
Jahr C: 49 Schüler in einer Klasse
Alle Klassenstärken sind deutlich über 28 Schüler/Klasse. Die Aufgabe ist damit mit den Regeln der Mathematik allein nicht lösbar ! Lösbar wird sie erst, wenn man eine Möglichkeit offeriert, was mit dem entstehenden Schülerüberschuss passieren soll.
In der Realität der Chemnitzer Planung für Grundschulen betrifft dies das Beispiel des aus der G.-E.-Lessing-Grundschule und der Grundschule Sonnenberg zu bildendem Paar.
Nach den Zahlen der Schulnetzplanung (Lt. Angabe der Stadtverwaltung vom 05.02.2009 beruhen diese Zahlen auf dem Stand 2007) ergibt sich bei Umsetzung der vorgeblich zur “Fördermittelerwirkung” notwendigen verbindlichen Vorgabe in der Planung von 3 Klassen pro Jahr bei diesem Paar (Seite 8/Anlage 3 der Beschlussvorlage B-001/2009):
| Schuljahr
|
Schülerauf- kommen
|
Vorgabe lt. Planung :
Bildung von 3 Klassen pro Jahr
|
Leere Kapazitäten
|
||||
| Klassenstärke ohne Beachtung Schulgesetz
|
Klassenstärke bei Beachtung Schulgesetz
|
“Überschuss“ ohne Zuordnung zu einem Schulbezirk |
Nicht benötigte Züge
|
Nicht benötigte Schulen
|
|||
| [Schüler]
|
Mindestens notwendige Anzahl Züge lt. Schulgesetz | [Schüler pro Klasse]
|
[Schüler pro Klasse] | [nicht zuzuordnende Schüler ] | |||
| 2009/10 | 51+69 = 120 | 5 | 40 | 28 | 120 - (3*28) =120-84 = 36 | 3 | 1 |
| 2010/11 | 57+66 = 123 | 5 | 41 | 28 | 123 - (3*28) =123-84 = 39 | 3 | 1 |
| 2011/12 | 44+60 = 104 | 4 | 35 | 28 | 104 - (3*28) =104-84 = 20 | 3 | 1 |
| 2012/13 | 50+79 = 129 | 5 | 43 | 28 | 129 - (3*28) =129-84 = 45 | 3 | 1 |
| 2013/14 | 49+98 = 147 | 6 | 49 | 28 | 147 - (3*28) =147-84 = 63 | 3 | 1 |
| 2014/15 | 67+91 = 158 | 6 | 53 | 28 | 158 - (3*28) =158-84 = 74 | 3 | 1 |
Bei Umsetzung der Planung würde eine Schule frei und könnte geschlossen werden. Was mit den zwischen 20 bis 74 Schülern wird, die der übrig bleibenden Schule nicht zuzuordnen sind, darüber schweigt sich die Planung aus. Rein von der praktischen Umsetzung gibt es nur zwei uns bekannte Möglichkeit:
- Entweder beachtet man die eigene Vorgabe von drei Zügen nicht (was nach den Aussagen der Verwaltung die Fördermittelbewilligung in Frage stellen müsste)
oder
- es folgt nach Beschluss dieser Schulnetzplanung 2010 oder zeitnah danach die nächste Fortschreibung, welche die Schließung einer der beiden Schulen, sowie die Verkleinerung des neu gebildeten gemeinsammen Schulbezirk und die Aufteilung des “Restes” auf die umliegenden Schulbezirke (was das Ziel der Erhaltung aller Standorte aufgeben würde).
2. Aufgabe:
Wie oft erreicht man bei 5 Zügen eine Klassenstärke mit 25 Schülern oder mehr pro Klasse?
Jahr A : 119 Schüler ergeben 5 Züge mit 23,8 Schülern/Klasse
Jahr B: 123 Schüler ergeben 5 Züge mit 24,6 Schülern/Klasse
Jahr C: 112 Schüler ergeben 5 Züge mit 22,4 Schülern/Klasse oder aber 4 Züge mit 28 Schüler/Klasse
Mit 5 Zügen ist eine Klassenstärke mit 25 oder mehr Schülern pro Klasse nicht erreichbar. Mit 4 Zügen wäre dies zumindest in einem Jahr möglich. Es würde aber auch hier die Frage offen bleiben, wie (bzw. wer) die 4 Züge nach dem Schlüssel 2 Züge + 2 Züge + 1 Zug auf 3 Schulen (oder nur 2?) aufgeteilt werden sollen.
In der Realität der Chemnitzer Planung für Grundschulen betrifft dies das Beispiel des zu bildenden Trios aus den Grundschulen Reichenbrand, Siegmar und Schönau.
Nach den Zahlen der Schulnetzplanung (Lt. Angabe der Stadtverwaltung vom 05.02.2009 beruhen diese Zahlen auf dem Stand 2007) und den uns vorliegenden aktuelleren Zahlen (Stand 2008) ergibt sich folgende Situation:
| Schuljahr |
Schüleraufkommen |
Anzahl Züge lt. Schulgesetz ohne Zusammenlegung |
Mininimale Anzahl Züge lt. Schulgesetz bei Zusammenlegung |
Maximale Anzahl Züge lt. Schulgesetz bei Zusammenlegung | |||
| Anzahl Schüler | Anzahl Züge | Durchschnittliche Anzahl Schüler/Klasse | Anzahl Züge |
Durchschnittliche Anzahl Schüler/Klasse | Anzahl Züge | Durchschnittliche Anzahl Schüler/Klasse | |
| 2009/10 | 55+26+37 = 118 55+24+40 = 119 55+24+40 = 119 49+21+36 ~ 107 |
2+1+2 = 5 2+1+2 = 5 2+1+2 = 5 2+1+2 = 5 |
23,6 23,8 23,8 21,4 |
5 5 5 4 |
23,6 23,8 23,8 26,8 |
5 5 5 5 |
23,6 23,8 23,8 23,8 |
| 2010/11 | 51+35+41 = 127 55+38+39 = 132 55+38+39 = 132 49+35+35 ~ 118 |
2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 |
21,2 22,0 22,0 19,7 |
5 5 5 5 |
26,4 26,4 23,6 |
6 6 6 6 |
21,2 22,0 22,0 19,7 |
| 2011/12 | 38+28+49 = 115 40+30+52 = 120 38+30+52 = 120 34+27+46 ~ 108 |
2+1+2 = 5 2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 2+1+2 = 5 |
23,0 20,0 20,0 21,6 |
5 5 5 4 |
23,0 24,0 24,0 27,0 |
5 6 6 5 |
23,0 20,0 20,0 21,6 |
| 2012/13 | 42+33+46 = 121 44+33+46 = 123 44+33+46 = 123 39+29+41 ~ 110 |
2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 |
20,2 20,5 20,5 18,3 |
5 5 5 4 |
24,2 24,6 24,6 27,5 |
6 6 6 5 |
20,2 20,5 20,5 18,3 |
| 2013/14 | 47+24+29 = 100 49+31+36 = 116 49+31+36 = 116 44+27+32 ~ 104 |
2+1+2 = 5 2+2+2 = 6 2+2+2 = 6 2+1+2 = 5 |
20,0 19,3 19,3 20,8 |
4 5 5 4 |
25,0 23,2 23,2 26,0 |
5 6 6 5 |
20,0 19,3 19,3 20,8 |
| 2014/15 | keine Angabe 50+28+34 = 112 50+28+34 = 112 45+25+30 ~ 100 |
keine Angabe 2+1+2 = 5 2+1+2 = 5 2+1+2 = 5 |
keine Angabe 22,4 22,4 20,0 |
keine Angabe 4 4 4 |
keine Angabe 28,0 28,0 25,0 |
keine Angabe 5 5 5 |
keine Angabe 22,4 22,4 20,0 |
Die erste Zahlenreihe pro Zeile beinhaltet die um den Anteil Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft unbereinigten Schülerzahlen entsprechend dem von der Stadt Chemnitz veröffentlichten Stand 2007.
Die zweite Zahlenreihe pro Zeile beinhaltet die lt. Aussage der Stadt um den Anteil Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft bereinigten Schülerzahlen entsprechend der Verwendung in der Beschlussvorlage (Lt. Aussage Vewaltung: Stand 2007).
Die dritte Zahlenreihe pro Zeile beinhaltet die um den Anteil Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft unbereinigten Schülerzahlen entsprechend dem von der Stadt Chemnitz veröffentlichten Stand 2008.
Die vierte Zahlenreihe pro Zeile beinhaltet die um den Anteil Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft bereinigten Schülerzahlen bezugnehmend auf den von der Stadt Chemnitz veröffentlichten Stand 2008. Die Ermittlung erfolgte durch den KER-C und legt die bisher übliche Größenordnung von ca. 10% Abzug zugrunde.
Überraschend war beim Vergleich, dass ausgerechnet gerade bei diesem Trio die Angaben für die Schülerzahlen entsprechend dem bereinigten Stand 2007 absolut identisch mit dem unbereingten Stand 2008 waren, während es bei den anderen Schulbezirken hier enorme Abweichungen zwischen beiden Angaben gab. Mindestens genauso überraschend ist die Feststellungen, dass alle Zahlen gegenüber der eigenen unbereinigten Veröffentlichung mit Stand 2007 deutlich nach oben korrigiert wurden, obwohl eigentlich um ca. 10% für den Anteil Schüler auf Förderschulen und Schulen Freier Träger hätte minimiert werden müssen.
Problematisch ist dies deshalb, weil unter Annahme der bereinigten Zahlen von 2008 (und auch der nach bisher üblicher Methode für 2007 bereinigten Zahlen) nur in einem Jahr die in der Planung offerierte Bildung von 5 Zügen bei einer Zusammenlegung möglich wäre!
Die Klassenbildung erfolgt durch die Schulaufsicht. Diese hat mehrfach öffentlich deutlich gemacht, den umstrittenen Klassenrichtwert von 25 Schüler/Klasse konsequent durchsetzen zu wollen. Mit 5 Zügen dürfte dies wahrscheinlich nicht erreichbar sein.
Bei der offerierten Variante der Zusammenlegung der Schulbezirke - noch dazu mit Wahlfreiheit - verliert u.E. die Stadt und der Stadtrat jegliche Einflussnahmemöglichkeit auf die Klassenbildung. Wie dann noch die Grundschule Siegmar, welche eigentlich mehr als genug Schüler hat, gehalten werden kann, ist für den Kreiselternrat Chemnitz nicht erkennbar.
Bezogen auf das Gesamtbild stellen sich die Prognosen der Stadt Chemnitz wie folgt dar:
| Prognoseart der Stadt Chemnitz | Schülerzahl | |||||
| 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | 2012/13 | 2013/14 | 2014/15 | |
| Stand 2007 - unbereinigt um Anteil Schüler in Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft |
1758 | 1745 | 1761 | 1804 | 1823 | |
| Stand 2007 - bereinigt um Anteil Schüler in Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft nach bisher üblicher 10%-Minderungs-Methode (Ermittlung KER-C) |
~1582 | ~1570 | ~1585 | ~1624 | ~1641 | |
| Stand 2007 (?)- Prognose Schulnetzplanung | 1557 | 1518 | 1522 | 1581 | 1583 | 1619 |
| Stand 2008 - unbereinigt um Anteil Schüler in Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft |
1749 | 1740 | 1744 | 1831 | 1852 | 1900 |
| Stand 2008 - bereinigt um Anteil Schüler in Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft nach bisher üblicher 10%-Minderungs-Methode (Ermittlung KER-C) |
~1574 | ~1566 | ~1570 | ~1648 | ~1667 | ~1710 |
Mit der Gesamtprognose bestätigt die Stadt Chemnitz im Wesentlichen die übliche Minderungsmethode zur Berücksichtigung der Schüler an Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft. Darüber hinaus berücksichtigt sie in ihrer Prognose durch zusätzliche Minderung bei der Gesamtschülerzahl auch noch Abwanderungen von bis zu 4,3 %, obwohl Chemnitz derzeit ein positives Wanderungssaldo aufweist.
Umso unverständlicher sind deshalb die deutlichen Aufschläge gerade bei dem hochkritischen Trio GS Reichenbrand + GS Siegmar + GS Schönau.
Statt wie generell sonst zu mindern wurde hier deutlich dazu geschlagen und damit unterstellt, dass sich das Potential der Schüler entgegen den derzeit vorliegenden Zahlen trotz Abzug der Schüler in Förderschulen und Schulen Freier Trägerschaft in diesem Einzugsgebiet deutlich erhöht.
Die Verwendung der unbereinigten Schülerzahlen von 2008 gerade in diesem Fall im Gegensatz zur der bei den übrigen Schulbezirken und der Gesamtbetrachtung durchgeführten üblichen Minderungsmethode (sogar mehr als 10 % !) lässt sich u.E. möglicherweise eher politisch erklären als statistisch nachweisen. Oder?