Der Landeselternrat hat in der Veranstaltung am 14.September einen Vorschlag zur Änderung der Elternmirtwirkungsverordnung vorgelegt.
Darauf aufbauend haben einige Kreiselternräte eine neue Vorlage erarbeitet, die nun auch die Belange der Kreiselternräte sowie die der Schulen abdeckt. Dieses Dokument geht allen Kreiselternräten zur Prüfung zu. Nach Abtsimmung durch die Kreiselternräte wird dieses Dokument u.a. dem Kultusministerium übergeben.